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13. AHV-Rente: Umsetzung ab 2026 und Klärung der Finanzierung für kommende Jahre
28. Februar 2025 – Am kommenden Montag berät der Nationalrat über die Umsetzung der 13. AHV-Rente. Die Mitte unterstützt die Auszahlung der 13. Rente ab 2026 zum Jahresende und setzt sich damit für die rasche Umsetzung des Volkswillens ein. Gleichzeitig bekräftigt sie ihr Engagement für eine baldige Klärung einer ausgewogenen und nachhaltigen Finanzierung.
Die Mitte unterstützt die jährliche Auszahlung der 13. Rente ab 2026. Sie betont jedoch die Dringlichkeit, die langfristige Finanzierung sicherzustellen. Die Stabilität des AHV-Systems hat oberste Priorität und darf nicht gefährdet werden.
Eine nachhaltige und ausgewogene Finanzierungslösung muss schnell gefunden werden, um die Stabilität der AHV mittel- und langfristig zu gewährleisten.
Kaufkraft des Mittelstands schützen
Die Mitte setzt sich für eine möglichst ausgewogene Finanzierung der 13. AHV-Rente ein, die die Kaufkraft des Mittelstands schützt. Um die langfristige Finanzierung der AHV sicherzustellen, müssen zusätzliche Finanzierungsquellen geprüft werden. Dazu gehört insbesondere eine differenzierte Erhöhung der Mehrwertsteuersätze. Die Mitte fordert, dass die drei verschiedenen Sätze proportional angehoben werden. So sind die tieferen Sätze weniger stark betroffen und der Konsum von Gütern des täglichen Bedarfs wird weniger tangiert. Gleichzeitig sollte auch die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer geprüft werden, da sie ein erhebliches und fair verteiltes Einnahmepotenzial bietet. Die Mitte lehnt ausserdem jede Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV klar ab. Sie ist überzeugt, dass eine ausgewogene Finanzierung, die von allen Beteiligten gemeinsam getragen wird, essenziell ist, um die langfristige Stabilität der AHV zu gewährleisten.
Die Mitte setzt sich weiterhin für pragmatische und verantwortungsbewusste Lösungen ein, um die Umsetzung der 13. AHV-Rente sicherzustellen, ohne die Stabilität der AHV oder die Kaufkraft der Haushalte zu gefährden.
Faire Renten für alle Rentnerinnen und Rentner
Die Einführung einer zusätzlichen Rente für alle Rentnerinnen und Rentner darf nicht von den bestehenden Ungerechtigkeiten innerhalb der AHV ablenken. Heute werden Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt: Ihre Renten sind auf 150% des Höchtsbetrags plafoniert, während sie bei unverheirateten Paaren 200% betragen. Diese Ungleichheit, die insbesondere Haushalte diskriminiert, in denen die AHV die Haupteinkommensquelle darstellt, muss korrigiert werden. Neun von zehn verheirateten Rentnerehepaaren sind davon betroffen. Mit ihrer Initiative «Für faire Renten» will die Mitte diese Ungerechtigkeit endlich beenden und faire Renten für alle Rentnerinnen und Rentner erreichen – unabhängig vom Lebensmodell. Es ist nur fair, dass der Plafonds gerade für diejenigen, die ein Leben lang voll einbezahlt haben, aufgehoben wird.