Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 22. Oktober 2025 von Kantonsrat Hans Feuz, Altnau
24. Oktober 2025
Bericht aus der Fraktion und dem Grossen Rat vom 22. Oktober 2025
Grossratspräsident René Walter eröffnete pünktlich um 09.30 Uhr die halbtägige Sitzung im Rathaus Weinfelden. Die Tagesordnung mit neun Traktanden wurde stillschweigend genehmigt.
Kantonsbürgerrechte
Die Justizkommission hat 104 Kantonsbürgerrechtsgesuche für die heutige Sitzung des Grossen Rates geprüft. Insgesamt bewerben sich 176 Personen um das thurgauische Kantonsbürgerrecht, einschliesslich Ehepartner und minderjähriger Kinder. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat die Genehmigung aller Gesuche.
Der Grosse Rat folgte grossmehrheitlich diesem Antrag.
Interpellation „Lohndeckelung für die Mitglieder der Konzernleitung der Axpo Holding AG»
Der Kanton Thurgau ist über die EKT Holding AG an der staatlich kontrollierten Axpo beteiligt. Die Gesamtvergütung der Konzernleitung stieg im Geschäftsjahr 2023/2024 um 80%. Die Interpellanten fordern den Regierungsrat auf, sich mit den Vertretern der EKT für eine Deckelung der Gesamtvergütung der AXPO Holding AG einzusetzen.
Peter Bühler (Die Mitte, Ettenhausen) merkt im Namen unserer Fraktion an, dass zu hohe Löhne bei vom Staat kontrollierten Betrieben in der Bevölkerung als «Abzocke» verstanden werden und dies so nicht gehe. Daher habe der Kanton mit seinen Vertretern geradezu die Pflicht, auf eine vernünftige Vergütungspraxis bei der Axpo Holding einzuwirken.
Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) Redaktionslesung, Schlussabstimmung
Die Redaktionslesung, welche durch Norbert Senn (Die Mitte, Romanshorn) als Kommissionspräsident wie gewohnt souverän geleitet wurde, ergab kleine redaktionelle Anpassungen am Gesetz.
In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 103 Ja-Stimmen vom Grossen Rat verabschiedet.
Parlamentarische Initiative „Anpassung der Finanzkompetenzen»
Redaktionslesung, Schlussabstimmung
Auch sein zweiter Einsatz als Präsident der Redaktionskommission gelang Norbert Senn (Die Mitte, Romanshorn) meisterlich. Es ergaben sich keine Änderungen am Gesetz.
In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz mit 101 Ja-Stimmen vom Grossen Rat verabschiedet.
Nachtragskredit 2025 zum kantonalen Energieförderprogramm
Für das Energieförderprogramm des Kantons Thurgau müssen jährlich mindestens 12 Millionen Franken an kantonalen Mitteln bereitgestellt werden. Die Finanzkontrolle stellt im Rahmen ihrer Prüfung der Staatsrechnung fest, dass zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Förderbeiträge nicht als Rückstellungen verbucht wurden. Zur buchhalterischen Bereinigung und zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfördersumme des Energiefonds beantragt der Regierungsrat einen Nachtragskredit von 16,51 Mio. Hans Feuz (Die Mitte, Altnau) betonte für die Mitte/EVP-Fraktion die Wichtigkeit des Energieförderprogramms für die angestrebte Energiewende im Kanton Thurgau. Unsere Fraktion unterstützte daher den Nachtragskredit einstimmig, denn die im Zusammenhang mit dem Nachtragskredit geplanten Massnahmen korrigieren die nicht konforme Buchungspraxis der Vergangenheit und schaffen für das Energieförderprogramm ein tragfähiges Fundament für die Zukunft.
Mit 101 Ja-Stimmen genehmigte der Grosse Rat den Nachtragskredit.
Motion „Thurgauer Sport- und Kulturförderung im Gleichschritt»
Die im August 2023 als erheblich erklärte Motion forderte, dass dem Sportfonds mindestens ein Drittel der Swisslos-Einnahmen oder mindestens 5 Millionen Franken zufliessen sollen. Der Regierungsrat hat die Motion auf Verordnungsebene umgesetzt und beantragt nun aufgrund der Erledigung die Abschreibung der Motion. Die Motionäre erklärten sich mit der Abschreibung einverstanden.
Mit 103 Ja-Stimmen befürwortete der Grosse Rat ebenfalls die Abschreibung.
Motion „Schaffung der Gewährung der Sonderschulung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemäss Art. 62 Abs. 3 BV»
Diese Motion verlangt die Sicherstellung der Sonderschulung für Jugendliche mit Behinderung bis zum 20. Altersjahr. Die Motionäre befürchten eine Bildungslücke nach der obligatorischen Schulzeit. Der Regierungsrat beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären. Er ist überzeugt, dass die bestehenden kantonalen Regelungen genügen und zusätzliche gesetzliche Regelungen nicht erforderlich sind. Sabina Peter (Die Mitte, Hüttwilen) spricht für unsere Fraktion und merkt an, dass das Anliegen der Motionäre grundsätzlich verständlich ist, jedoch keine zusätzlichen gesetzlichen Regelungen nötig sind. Verbesserungspotenzial sieht sie hingegen in der Optimierung des Sonderschulkonzepts und zusätzlichen Anreizen für die Schulgemeinden für die Integration von Kindern mit Sonderschulstatus in den Schulalltag.
Mit 89 Ja- zu 11 Nein-Stimmen wurde die Motion vom Grossen Rat nicht erheblich erklärt.
Um 12.00 Uhr wurde die Sitzung vom Präsidenten geschlossen. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 5. November, in Weinfelden statt.
