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Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 18. März 2026

31. März 2026 – von Kantonsrat Christoph Regli, Frauenfeld

In der Fraktionssitzung wurde des kürzlich verstorbenen Ueli Müller, ehemals unser Fraktionspräsident, gedacht. Daneben wurden wie üblich die Geschäfte der heutigen und kommenden Sitzungen besprochen. Für das weitere Vorgehen betreffend AVP wird festgelegt: die Mitglieder des Kantonsrates füllen diese Woche eine Umfrage dazu aus und anschliessend werden Arbeitsgruppen pro Departement gegründet. Zur Information: «Gebäudeversicherungsgesetz» und «Strassengesetz» kommen in die Vernehmlassung.

Es gab in offenen Wahlen zwei Wechsel in der Kommission für Klima, Energie und Umwelt: für die GLP folgt KR Stefan Leuthold auf KR Nicole Zeitner und bei der FDP ersetzt KR Martin Brenner KR Thomas Leu für den Rest der Amtsdauer.

Bei der parlamentarischen Initiative von Peter Bühler, (Die Mitte, Ettenhausen); Aline Butscher-Indergand, (SVP); Barbara Dätwyler Weber, (SP); Isabelle Vonlanthen-Specker, (Grüne); Lukas Madörin, (EDU); Stefan Leuthold, (GLP); Roland Wyss, EVP; Franz Eugster, (Die Mitte, Bischofszell) „Parlamentarische demokratische Mitwirkungsrechte bei Behördenreferenden stärken“ geht es um die vorläufige Unterstützung.

Peter Bühler, Die Mitte, (Ettenhausen), betont als Erstunterzeichner, dass mit dieser Initiative einfach ein Versäumnis im Gesetz nachgeholt werden soll. Ziel ist es nicht «alte Abstimmungen aufwärmen» oder an den Abstimmungen etwas zu korrigieren. Dass aber nur Regierungsrat und Verwaltung in der Botschaft das Behördenreferendum begründen sei falsch – zumal es dann auch mal kurz und knapp mit nur 1/24 des Broschürenplatzes begründet und in einem Weichspüler-Jargon erklärt werden könne. Ein Zeitproblem könne es nicht sein, wenn es bei den letzten beiden Behördenreferenden mehr als 7 respektive 9 Monaten dauerte. Also ja zu gleichem Recht für Parlamentarier wie für Komiteemitglieder bei Referendumsunterschriftensammlung.

Roland Wyss, EVP (Frauenfeld), informiert im Namen der Fraktionsmehrheit. Der Regierungsrat beurteile alles als geregelt und die Botschaften müssten ohnehin sachliche Erläuterung der Vorlage enthalten, auf eine subjektive Einschätzung der Initiant/-innen könne verzichtet werden. Wenn dem so wäre, hätte diese parlamentarische Initiative gar nie eingereicht werden müssen – und der Regierungsrat müsste, wie er selbst schreibt, auch nicht künftig «noch stärker darauf achten, dass die im Grossen Rat eingebrachten Positionen angemessen wiedergegeben werden». Zudem sei die Aussage, es bestehe bei Behördenreferenden kein Urheberkomitee, gesucht. Weil nicht alles so war, wie es hätte sein sollen, ist es wichtig, das Verfassen der Botschaft bei Behördenreferenden nicht allein der Regierung und der Verwaltung zu überlassen. Das Behördenreferendum als wichtiges Instrument trägt wesentlich zur Stärkung eines Parlamentes bei. Bleiben wir also nicht auf halben Weg stehen und stärken die Parlamente auch bei der Umsetzung!

Analog sehen es SP, EDU, Grüne und GLP. Eine Minderheit des Rates soll für die Erreichung der Mehrheit beim Volk die Möglichkeit haben auf die Begründung in der Botschaft Einfluss zu haben.

Eine Mehrheit der SVP erachtet die korrekte Begründung in der Vergangenheit als mehrheitlich erfüllt und die parlamentarische Initiative als unnötig. Eine Minderheit sieht in der Vergangenheit aber auch Fehler in Botschaften – Einseitigkeiten, die mit einer Mitwirkung der behördenreferendumsergreifenden Parlamentarier/-innen hätten verhindert werden können: «Ein kleiner Schritt im Ablauf und ein grosser Schritt für mehr Demokratie».

Die FDP beurteilt die Forderung als zu komplex und nicht umsetzbar, da die Behördenreferendum-Ergreifenden zu wenig (schnell) greifbar seien. Zudem sei es Aufgabe der Botschaft nicht reisserisch, sondern ausgewogen zu informieren – Letzteres sei bisher genügend der Fall.

Patrick Siegenthaler, Die Mitte (Herdern), empfiehlt im Namen einer grossen Minderheit der Fraktion die Ablehnung – das Gesetz regle dies bereits genügend, die Ansprechpartner seien zu unklar und keine Fristen geregelt. Ungerecht könnte auch sein, dass die Mehrheit des Rates sich nicht einbringen könne. Allenfalls könnte der Regierungsrat grundsätzliche Spielregeln für den Inhalt der Botschaften definieren.

Auch der Regierungsrat beurteilt es als zu schwierig den Ablauf anzupassen und erklärt, dass das Gewünschte schon im Gesetz geregelt sei. Die Botschaft sei jetzt schon objektiv gestaltet. Wichtig sei sowieso, dass nur Wahres in die Botschaft einfliesse.

 Die Mehrheit des Rates folgt der Mehrheit unserer Fraktion: 69 JA zu 53 NEIN bei 4 Enthaltungen.

Motion von Corinna Pasche-Strasser, (Die Mitte, Bischofszell); Isabelle Wepfer, (Die Mitte, Neuwilen);  Sabina Peter Köstli, Die Mitte Hüttwilen) „Anpassung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht“

 Corinna Pasche-Strasser, Die Mitte (Bischofszell), spricht als Motionärin. Die Antwort des Regierungsrates zum ersten Teil akzeptieren die Motionärinnen, weshalb sie eine Teilerheblicherklärung beantragen. Es geht somit nur noch um die Möglichkeit einer Namensliste im zweiten Wahlgang, denn viele Stimmbürger fragen jeweils, ob die Namensliste wohl nur in ihrem Couvert vergessen worden sei. Die Wählenden wissen häufig nicht, wer sich nochmals oder neu zur Wahl stellt. Die demokratische Legitimation unserer Behörden hängt wesentlich von einer gut informierten Bevölkerung ab – es soll barrierefrei und zuverlässig gewählt werden können und dazu ist die Namensliste ein zentrales Instrument. Sie senkt die Einstiegshürden und verhindert Unsicherheiten. Die Wahlunterlagen müssen alles Relevante enthalten: kompakt, korrekt, vollständig. Die Namensliste ist gelebte Bürgernähe und demokratische Kultur und deshalb muss sie auch im zweiten Wahlgang mitgeliefert werden. Die Beschleunigung einzelner Abläufe darf nicht höher gewertet werden – gerade im Hinblick auf die Einführung des E‑Votings. Mit der Teilerheblicherklärung sollen die Fristen überprüft und Lösungen gesucht werden, damit im zweiten Wahlgang eine Namensliste eingelegt werden kann, sei es durch angepasste Fristen, digitale Prozesse oder organisatorische Optimierungen.

Die GLP unterstützt das Hauptanliegen auch nicht und findet zum Verbliebenen: statt künftig eine Namensliste wäre jetzt schon ein QR-Code zwecks Verweis auf die Gemeindehomepage möglich. Diese wäre auch am letzten Tag anpassbar. Die SVP möcht auf die Liste verzichten, denn jeder Wählbare sollte sich bis zuletzt offiziell zur Verfügung stellen können – gleichberechtigt. EDU und die Grünen unterstützen die Teilerheblicherklärung, da die gute Information wichtiger ist als ein allfälliger Zeitdruck. Eine Mehrheit der SP will gleich lange Spiesse für die Kandidierenden. Wer erst im zweiten Wahlgang antritt, muss sich halt selber bekannt machen. Schnelle Abläufe sind wichtiger als eine Namensliste. Die Minderheit der SP unterstützt die Motion, da eine gute Information das Wichtigste ist und eine Namensliste die Stimmbeteiligung erhöhen würde, insbesondere wenn dann keine oder wenige andere Themen zur Abstimmung stehen. Die FDP ist gegen die Teilerheblicherklärung, denn sie erwartet Mehraufwand und Zeitprobleme – zudem sollen sich die Kandidierenden auch spät melden können und sich halt dann selber bekannt machen.

Isabelle Wepfer, Die Mitte (Neuwilen), betont im Namen der Fraktion, dass es insbesondere für kleinere Behörden schwierig ist, über die Kandidierenden zu informieren. Ein grosser Wahlkampf ist nicht immer nötig – und dann vermissen die StimmbürgerInnen den Namen und verzichten möglicherweise sogar deshalb auf Wahlteilnahme. Eine grosse Mehrheit der Fraktion ist für Teilerheblicherklärung.

Der Regierungsrat erachtet die Namensliste als nützlich. Andererseits sollen sehr kurzfristig Auftretende gleiche Chancen haben. Eine unvollständige Liste ist schlechter als keine Namensliste.

Anliegen 1 (von Motionärinnen «zurückgezogen»): 0 JA zu 117 NEIN bei 0 Enthaltungen

Anliegen 2: 47 JA zu 77 NEIN bei 0 Enthaltungen

Motion von Beat Stump,(SVP); Raphael Stutz, (SVP); Jürg Wiesli, (SVP) „Bezahlkarte für Asylbewerber

Die Motionäre wünschen die Einführung der Bezahlkarte, da diese in anderen Kantonen auch erfolgreich sei. Ziel sei es insbesondere, dass weniger Geld ins Ausland geschickt werden soll. Das Pilotprojekt zeigte keine grösseren Probleme.

Die Ausgangslage war insofern etwas speziell, als dass von allen Seiten Lob für die Bezahlkarte zu hören war. Gespannt darf man auf die Arbeit in der Kommission sein, denn die Gründe für den Zuspruch waren sehr unterschiedlich.

Roger Stieger, EVP (Weinfelden), plädiert im Namen einer sehr grossen Mehrheit für die Bezahlkarte. Für anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sowie Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung gilt nach Bundesrecht das Prinzip der Gleichbehandlung mit der hier ansässigen Bevölkerung. Dieses Gleichbehandlungsgebot ist verankert und bedeutet, dass diese Personen im Bereich der Sozialhilfe grundsätzlich denselben Anspruch haben wie einheimische Sozialhilfebeziehende. Die „Bezahlkarte“ dient der umfassenden finanziellen Abwicklung von Sozialleistungen im Asylwesen. Es ist enttäuschend, dass sie nicht dazu beiträgt, das grundlegende Motions-Ziel zu erreichen, den Finanzfluss in die Herkunftsländer ganz zu stoppen. Laut gedacht: es ist zu befürchten, dass wir mit unseren guten sozialverträglichen Absichten, uns selbst auf dem Schlauch stehen! Bei einer Aufenthaltsbewilligung werden weiterhin Familien und Schlepperorganisationen bezahlt werden. Diese Tatsache können wir mit dieser Motion nicht verhindern nur etwas einschränken. Die freie Verfügung über die zustehenden Mittel ist Teil der Selbstbestimmung. Eine Einschränkung dieser Freiheit muss besonders gut begründet sein. Eine pauschale Regelung allein aufgrund der Herkunft oder des ausländerrechtlichen Status genügt diesen Anforderungen nicht. Eine grosse Mehrheit der Fraktion Die Mitte / EVP ist dafür, diese Motion erheblich zu erklären, um zumindest einen Teil des Finanzabflusses einzuschränken.

Von vielen Seiten kamen auch viele – gegensätzliche – Wünsche und Bedingungen:

Die Karte kann gemäss SP auch der Integration dienen. Doch es wäre schlecht, ganz auf Bargeld zu verzichten, wenn damit nicht mehr alle Familienmitglieder selber bezahlen können. Was passiert bei einem Systemausfall, wenn gar kein Bargeld vorhanden ist? Zudem wurde gefordert, dass ein Konto hinterlegt sein müsste, über das auch Rechnungen bezahlt werden können. Die Bezahlkarte solle der besseren Integration dienen und nicht das Leben der Asylbewerber/-innen erschweren. Die GLP sieht als Voraussetzung, dass auch kleinere Läden und Brockis diese Karten akzeptieren.

Aufrecht ist gegen Bezahlkarten – also auch keine gläsernen Asylanten. Die EDU stimmt zu, will aber künftig keine Einschränkung für Bargeld bei anderen Personengruppen. Die FDP ist pragmatisch für ein JA: im laufenden Asylverfahren sei das eine akzeptable Einschränkung, integrativ, wenig Mehraufwand.

Die Grüne sind mehrheitlich für ein NEIN, da auch bisher nicht viel von diesem Geld ins Ausland geflossen sei. Sie sehen aber die Vorteile für die Sozialämter (einfachere Auszahlung) und Nutzer (bessere Integration, am liebsten auf ein Konto). Die SVP befürwortet die Motion, da Karte sicherer sei als Bargeld, die Integration verbessere, ein Untertauchen erschwert werde und der Pilotversuch positiv verlaufen sei.

Ein Einzelvotum fasst die Ratsdiskussion so zusammen: aufgrund der Begründung müsste man aus tiefster Überzeugung NEIN sagen, da geschmacklos. Der RR hat aber gemacht, was verantwortungsvolle Politik auszeichnet: einen Pilotversuch mit Ergebnissen, die es nun im Interesse aller Beteiligten – also auch der Nutzer – umzusetzen gelte, Bezahlkarte und etwas Bargeld verbunden mit einem Konto. Einem allfälligen «Trojanisches Pferd» müsse in der Kommission entschieden entgegentreten werden – jetzt gehe es ja nur um die Erheblicherklärung der Motion. Und in diesem Punkt gibt es Einigkeit.

Mit 102 JA zu 22 NEIN bei 1 Enthaltung wurde die Motion erheblich erklärt.

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