Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 01. April 2026 von Kantonsrat Franz Eugster, Bischofszell
18. Mai 2026
Unser Fraktionspräsident Kilian Imhof (Mitte, Balterswil) konnte die Traktandenliste der Fraktionssitzung vollständig abhandeln. Wie immer wurden die Diskussionen offen und rege geführt. So unterschiedlich einzelne Standpunkte manchmal auch sind, so einig sind wir uns aber in unserer Grundhaltung.
Nos enfants devraient-ils apprendre le français ? Ja, das sollen sie. Der Grosse Rat stellt sich aber die Frage, ab welcher Schulstufe unseren Kindern Französisch unterrichtet werden soll. Aktuell ist Englisch die erste Fremdsprache, welche ab der dritten Klasse unterrichtet wird. Französisch als zweite Fremdsprache wird ab der fünften Klasse unterrichtet. Die Motion von Marc Rüdisüli und sieben weiteren Mitglieder unserer Fraktion will, dass Französisch erst ab der Oberstufe unterrichtet wird. Motionär Marc Rüdisüli hält in seinem Eröffnungsvotum klar fest, dass es ihm mit seinem Vorstoss nicht gegen die französische Sprache geht, sondern um einen ressourcenschonenden, konzentrierten und effizienten Unterricht ab der Sekundarstufe 1. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass zwei Fremdsprachen in der Unterstufe zu viel sind. Andere Kompetenzen werden dadurch vernachlässigt und unsere Kinder werden überfordert. Eine Verschiebung der zweiten Fremdsprache um zwei Jahre in die Oberstufe würde eine Entspannung bringen. Die Vorlage wurde sehr ausführlich und kontrovers diskutiert; es meldeten sich über 20 verschiedene Votanten. Erfreulicherweise ist eine Mehrheit des Grossen Rates gleicher Meinung und hat unsere Motion als erheblich erklärt.
In der zweiten Motion, welche heute im Grossen Rat behandelt wurde, geht es um das Thema Einbürgerungen. Der Vorstoss will, dass bei Einbürgerungen im Grossen Rat unterschieden wird, ob die Gesuchsteller auf ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Unsere Fraktion ist mehrheitlich gegen diesen Vorstoss. Einerseits widerspricht er übergeordnetem Recht und ist von daher nicht zulässig. Zum anderen wird eine Durchsetzung kaum möglich sein. Die bisherige Staatsbürgerschaft kann erst nach der Einbürgerung abgelegt werden. Was aber wollen wir machen, wenn die eingebürgerte Person diese dann doch nicht ablegt? Auch hier war eine Mehrheit des Grossen Rates gegen Erheblicherklärung.
