Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 13. August 2025 von Kantonsrätin Sabina Peter Köstli, Hüttwilen
15. August 2025
Der Start nach den grossen Sommerferien ist «gnädig» ausgefallen. Zum einen wurde aus der geplanten Ganztages- eine Halbtagssitzung und die Fraktionssitzung begann erst um 07.30 Uhr.
Während den vergangenen Wochen sind die Fraktionsmitglieder allerdings nicht untätig geblieben. So erfolgte anfangs August, unter der Leitung von Kantonsrat Patrick Siegenthaler (Die Mitte, Herdern), der Kampagnenstart zu einem zeitgemässen Ruhetagsgesetz https://ja-ruhetagsgesetz.ch/, über welches wir am 28. September abstimmen werden. Die Mitte Thurgau hat dazu an ihrem letzten Parteitag die Ja-Parole und damit die Lockerung des «Tanzverbots» beschlossen.
Gestartet wurde die Ratssitzung mit den drei Rechenschaftsberichten 2024 des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts und der Rekurskommission in Anwaltssachen. Die Mitglieder des Grossen Rats sind dabei den Empfehlungen der Justizkommission gefolgt und haben alle drei Berichte einstimmig genehmigt.
Nahezu vollständige Einstimmigkeit war auch bei der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes zu verzeichnen. Dabei ging es um die Umsetzung von Bundesrecht und damit um die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenversicherer abrechnen dürfen. Sie werden künftig durch das zuständige Departement einerseits über die Zulassung und andererseits über die Festlegung von Höchstzahlen gesteuert. Ein Zulassungsstopp wird veranlasst, wenn in einem Fachgebiet zu viele Ärztinnen und Ärzte tätig sind, wie aktuell bei der plastischen Chirurgie. Grundsätzlich besteht jedoch in mehreren Fachgebieten ein Mangel, da in der Schweiz zu wenig ausgebildet wird.
Auch die Überführung von zwei Liegenschaften vom Landkreditkonto ins übrige Finanzvermögen war völlig unbestritten und damit der vorausschauende Erwerb von zwei an das Kantonalgefängnis in Frauenfeld angrenzende Parzellen durch den Regierungsrat. Aufgrund der Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes mussten weitere vorsorgliche erworbene Grundstücke ins Landkreditkonto aufgenommen werden, womit der Maximalwert von 80 Mio. Franken überschritten wurde. Um die Handlungsfähigkeit des Regierungsrats zu gewährleisten und «Platz zu schaffen», erfolgte die Überführung ins Finanzvermögen. Dennoch ist eine umfassende Betrachtung des Landkreditkontos durch den Regierungsrat vorgesehen.
Vorbei mit der Einigkeit war es bei der Motion «Zum Schutz und Verständlichkeit der deutschen Sprache», die ihrerseits einigen Klärungsbedarf nötig machte. Ging es um die Anwendung der nur noch männlichen Form und/oder des Gendersterns? Die Vorstösser führten an, dass die Gendersprache nur Verwirrung schaffe und die Thurgauer Kinder verunsichere. Mitvorstösser Franz Eugster (Die Mitte, Bischofszell) wies darauf hin, dass keine Geschlechterdiskussion geführt werden solle.
In ihrer Antwort verweist die Regierung auf die Schreibweise der Kantonalen Verwaltung, in der die Verwendung von «optischen Mitteln» nicht zulässig ist. Die Diskussion fokussierte sich daher auf die Schulen, deren Autonomie und den auf Unsinn einer zusätzlichen gesetzlichen Grundlage, die im Schulalltag kaum überprüfbar sei.
Letztendlich wurden beide Motionsanliegen nicht erheblich erklärt, das Verbot des Gendersterns an Schulen äusserst knapp mit 61 Nein zu 60 Ja bei 2 Enthaltungen.
Was in anderen Kanton gang und gäbe sowie etabliert ist, soll auch im Kanton Thurgau eingeführt werden mit einer Gerichtskostenreduktion bei Begründungsverzicht in Zivil- und Strafsachen. Gemäss Erstvorstösser Beda Stähelin (Die Mitte, Frauenfeld) stellen schriftliche Urteilsbegründung eine massgebliche Aufwandposition in einem Gerichtsverfahren dar. Daher soll ein finanzieller Anreiz für die Parteien geschaffen werden, wenn darauf verzichtet wird. Wie weit die Gerichte entlastet werden, wird sich zeigen, zumal die Arbeitslast kontinuierlich zunimmt aufgrund der steigenden Fallzahlen. Dennoch soll keine Benachteiligung entstehen und der Zugang zum Recht nicht generell erschwert werden. Auch dieser Vorlage wurde grossmehrheitlich zugestimmt, womit sie an die neue Regierungsrätin Ruth Faller Graf und ihr Departement zur Ausarbeitung geht.
Auch ganz zum Schluss herrschte Einigkeit, die Traktandenliste war vollständig und pünktlich zur Mittagszeit abgetragen.