Bericht aus der Die Mitte | EVP-Fraktion und dem Grossen Rat vom 27. August 2025 von Kantonsrat Beda Stähelin, Frauenfeld
28. August 2025
Weder die 2. Lesung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes noch die deutliche Annahme (71 Ja- zu 39 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen) der Umsetzung der Standesinitiative «Die Ostschweiz steht hinter der Bodensee-Thurtalstrasse, der dritten Röhre Rosenbergtunnel, der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und dem Korridor N25 St. Gallen – Appenzell» gaben Anlass zu Diskussionen im Rat.
Umso mehr zu reden gab dann wenig überraschend die Motion «Islamschulen an der Volksschule?», wonach die Nutzung von Schulräumen dem Religionsunterricht der staatlich anerkannten Kirchen vorbehalten bleiben soll. Corinna Pasche (Die Mitte, Bischofszell) vertrat die Mehrheit der Mitte/EVP-Fraktion, welche die Motion ablehnte. Sie hob insbesondere hervor, dass die Motion die Autonomie der Schulgemeinden untergrabe und bewährte integrative Strukturen gefährde. Zudem mache es Sinn, auch den islamischen Religionsunterricht (IRU) in einem schulischen, kontrollierten und pädagogisch begleiteten Rahmen zu ermöglichen. Nach einer kontrovers geführten Diskussion sprach sich letztlich eine grosse Mehrheit gegen die Erheblichkeit der Motion aus (49 Ja- zu 73 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).
Die Motion «Wahlen und Abstimmungen im öffentlichen Raum sichtbar machen» verlangt die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen, um in allen Thurgauer Gemeinden politische Werbung im öffentlichen Raum entlang von Kantonsstrassen zuzulassen. Damit soll dem Flickenteppich an unterschiedlichen Handhabungen je nach Gemeinde entgegengewirkt werden. Patrick Siegenthaler (Die Mitte, Herdern) führte als Fraktionssprecher aus, dass mit der Umsetzung der Motion mehr Rechtssicherheit sowie einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen und unnötige Bürokratie vermieden wird. Dieser Auffassung folgte auch die Ratsmehrheit, welche die Motion mit 79 Ja- zu 35 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen erheblich erklärte.
Als letztes Traktandum erfolgte die Beratung der Motion «Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe», welche die Einführung eines Vermögensfreibetrags in der Sozialhilfe fordert. Ist die Gewährung eines «Notgroschens» zur Überbrückung bis zur Auszahlung der Sozialhilfe nötig und die Verweigerung desselben gar entwürdigend? Oder widerspricht dies dem Subsidiaritätsprinzip, wonach der Staat erst zahlt, wenn die eigenen Mittel vollständig aufgebraucht sind? Die Mitte/EVP-Fraktion zeigte sich bei dieser Frage gespalten. Die Mehrheit des Rats sprach sich nach langer Debatte für die Motion aus (68 Ja- zu 52 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen).