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Internationaler Holocaust-Gedenktag

27. Januar 2022 – Die Mitte ist besorgt  über den wieder zunehmend aufkommenden Antisemitismus, den auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus in ihrer neuesten Publikation Tangram moniert. Das Parteipräsidium hat denn auch im letzten Jahr die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.

Am 27. Januar 1945 befreiten sowjetische Soldaten das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau im besetzten Polen. Dieser Tag wurde im Jahr 2005 durch die Vereinten Nationen zum internationalen Holocaustgedenktag deklariert. Auch die Schweiz gedenkt heute den Opfern des Nationalsozialismus.

Weiter gehört die Schweiz auch der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) an, eine Allianz, welche sich der Forschung, der Erinnerung und der Aufklärung dieses weltweit einmaligen Verbrechens durch die Nationalsozialisten widmet.

Die IHRA hat am 26. Mai 2016 an der Plenarversammlung ihrer Mitglieder in Bukarest eine Antisemitismusdefinition verabschiedet. Dieser folgt der Bundesrat seit dem 4. Juni 2021 ebenfalls. Auch das Präsidium Die Mitte Schweiz hatte im letzten Jahr entschieden, diese Definition als Massgabe zu verwenden. Die Mitte gehört damit zum breiten Unterstützerkreis der international anerkannten Definition.

Die IHRA-Definition besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird die Definition formuliert: «Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.» Im zweiten Teil werden Beispiele aufgeführt. Diese sollen der Veranschaulichung dienen und in der Anwendungspraxis unterstützend wirken.

«Mit der breiten Verwendung und Akzeptanz dieser Antisemitismusdefinition wird eine einheitliche und systematische Erfassung und internationale Vergleichbarkeit des Phänomens ermöglicht», sagt Nationalrätin Marianne Binder. «Mit der Anerkennung der Definition durch die Schweiz setzte der Bundesrat letztes Jahr ein klares Zeichen. Gerade in der heutigen Zeit sind diese sehr wichtig. Nun müssen weitere Schritte folgen. Es kann nicht sein, dass Nazisymbolik und Gestik, wie das Hakenkreuz oder der Hitlergruss toleriert werden. Antisemitische Vorfälle müssen von den Bundesbehörden schweizweit erfasst werden, im speziellen auch, um Radikalisierungen frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.»

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