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Nein zum Steuerschwindel: Referendum gegen Individualbesteuerung eingereicht

9. Oktober 2025 – Heute hat die überparteiliche Allianz 65’672 Unterschriften für das Referendum gegen die vom Parlament beschlossene Einführung der Individualbesteuerung eingereicht. Diese Reform schafft neue Ungerechtigkeiten und ist ein riesiges Bürokratiemonster. Nun entscheidet die Stimmbevölkerung über die Einführung der Individualbesteuerung.

Eine überparteiliche Allianz bestehend aus Die Mitte, SVP, EVP und EDU haben mit Unterstützung des Schweizer Bauernverbandes und der IG Familie 3plus heute 65’672 Unterschriften gegen die Einführung der Individualbesteuerung eingereicht. Ein klares Zeichen, dass die Individualbesteuerung bei der Bevölkerung auf Widerstand stösst. Das Schweizer Stimmvolk hat nun die Möglichkeit, über diese Reform voraussichtlich im März 2026 an der Urne abzustimmen.

Neue Ungerechtigkeiten durch Individualbesteuerung

Die Individualbesteuerung schafft weder die Heiratsstrafe ab noch ist sie gerecht und führt zu besserer Gleichstellung – im Gegenteil: sie führt zu neuen Ungerechtigkeiten. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen. Damit würde die gesellschaftliche Realität vieler Familien verkannt und einseitig bestraft. Die gesellschaftlichen Lebensmodelle sind heute vielfältig und sollen sich auch in einem fairen Steuersystem widerspiegeln. Die Individualbesteuerung aber verkompliziert das System zusätzlich und missachtet die wichtige Leistung von Familien, insbesondere dann, wenn ein Elternteil unbezahlte Arbeit leistet. Diese Arbeit verdient Anerkennung und darf nicht steuerlich benachteiligt werden.

Unnötiges Bürokratiemonster

Die Individualbesteuerung ist zudem ein riesiges Bürokratiemonster. Sie müsste auf allen Staatsebenen, d.h. Bund, Kantone und Gemeinden, eingeführt werden. Ehepaare hätten künftig zwei Steuererklärungen auszufüllen, was jährlich rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bedeutet. Dies verursacht enormen administrativen Aufwand, hohe Kosten und zwingt zu einer mühsamen jährlichen Vermögensaufteilung zwischen den Eheleuten. Dabei kann die Diskriminierung verheirateter Paare bei der direkten Bundessteuer auch ohne eine vollständige Systemänderung beseitigt werden. Mehrere Kantone haben bereits bewiesen, dass eine Korrektur auf viel einfacherem Weg möglich ist. Genau deshalb haben auch zehn Kantone das Referendum ergriffen.

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